Wie funktioniert die Pendlerpauschale und wer profitiert davon?

Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale, ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. Sie soll die Kosten für den Arbeitsweg teilweise ausgleichen – unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.


Was ist die Pendlerpauschale?

  • Steuerliche Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte
  • Gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und Auszubildende
  • Unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer
  • Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg
  • Maximal 230 Arbeitstage pro Jahr werden berücksichtigt

Beispielrechnung

  • Entfernung: 30 km
  • 20 km × 0,30 € = 6,00 €
  • 10 km × 0,38 € = 3,80 €
  • Pro Arbeitstag: 9,80 €
  • Bei 220 Arbeitstagen: 2.156 € Werbungskosten

Wer profitiert von der Pendlerpauschale?

  • Arbeitnehmer mit weiterem Arbeitsweg
  • Teilzeitkräfte (anteilig)
  • Selbstständige mit fester Betriebsstätte
  • Auch Fahrgemeinschaften und Radfahrer können die Pauschale nutzen

Besonderheiten & Tipps

  • Homeoffice-Tage werden nicht berücksichtigt
  • Bei Wechsel der Arbeitsstätte: Entfernung für jede Strecke separat berechnen
  • Steuererklärungspflicht: Pendlerpauschale wird als Werbungskosten in der Anlage N angegeben
  • Bei sehr hohen Werbungskosten kann sich ein Fahrtenbuch lohnen

Pendlerpauschale und Steuerersparnis

Die Pauschale mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Je höher Ihr Steuersatz, desto größer die Ersparnis.


Key Takeaways

  • Pendlerpauschale: 0,30 € pro km, ab 21. km 0,38 €
  • Gilt für einfache Entfernung, unabhängig vom Verkehrsmittel
  • Spart Steuern, besonders bei langen Arbeitswegen