Solidaritätszuschlag: Wer muss ihn 2025 noch zahlen?

Der Solidaritätszuschlag – kurz Soli – begleitet Steuerzahler in Deutschland seit über 30 Jahren. Ursprünglich eingeführt zur Finanzierung der deutschen Einheit, ist er heute eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Doch seit der Reform 2021 müssen ihn nur noch wenige zahlen.

Was ist der Solidaritätszuschlag?

  • Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
  • Höhe: 5,5 % der festgesetzten Steuer
  • Rechtsgrundlage: Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG)
  • Ursprünglicher Zweck: Finanzierung des „Aufbau Ost“ nach der Wiedervereinigung

Wer ist 2025 vom Soli befreit?

Seit der Reform 2021 sind rund 90 % der Steuerzahler vom Soli befreit. Die Freigrenzen wurden 2025 nochmals angehoben:

  • Alleinstehende: bis 19.950 € Einkommensteuer (entspricht ca. 73.500 € zu versteuerndes Einkommen)
  • Verheiratete: bis 39.900 € Einkommensteuer (ca. 147.000 € zu versteuerndes Einkommen)

Liegt Ihre Einkommensteuer darunter, zahlen Sie keinen Soli.


Wer muss weiterhin zahlen?

Trotz hoher Freigrenzen bleibt der Soli für bestimmte Gruppen bestehen:

  • Spitzenverdiener: Einkommen deutlich über den Freigrenzen
  • Kapitalgesellschaften: GmbH, AG zahlen den Soli auf Körperschaftsteuer
  • Kapitalanleger: Zinsen und Dividenden unterliegen weiterhin dem Soli auf die Abgeltungssteuer

Die Milderungszone

Wer knapp über der Freigrenze liegt, zahlt den Soli anteilig. Erst bei deutlich höheren Einkommen greift der volle Satz von 5,5 %.


Beispiele für 2025

  • Single ohne Kinder: Bis ca. 90.000 € Bruttojahresgehalt kein Soli
  • Verheiratete: Bis ca. 180.000 € Bruttojahresgehalt kein Soli

Wie wird der Soli erhoben?

  • Arbeitnehmer: Arbeitgeber zieht den Soli zusammen mit der Lohnsteuer ab
  • Kapitalerträge: Bank erhebt den Soli zusätzlich zur Abgeltungssteuer
  • Selbstständige: Soli wird im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen

Politische Diskussion: Abschaffung oder nicht?

Obwohl der ursprüngliche Zweck entfällt, bleibt der Soli bestehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2025 seine Verfassungsmäßigkeit. Eine vollständige Abschaffung ist politisch umstritten.


Key Takeaways

  • Rund 90 % der Steuerzahler sind vom Soli befreit
  • Nur Spitzenverdiener, Kapitalgesellschaften und Anleger zahlen weiter
  • Höhe: 5,5 % der Steuer, mit Milderungszone für mittlere Einkommen