Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale, ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. Sie soll die Kosten für den Arbeitsweg teilweise ausgleichen – unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Was ist die Pendlerpauschale?
- Steuerliche Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte
- Gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und Auszubildende
- Unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel
Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?
- 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km
- 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer
- Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg
- Maximal 230 Arbeitstage pro Jahr werden berücksichtigt
Beispielrechnung
- Entfernung: 30 km
- 20 km × 0,30 € = 6,00 €
- 10 km × 0,38 € = 3,80 €
- Pro Arbeitstag: 9,80 €
- Bei 220 Arbeitstagen: 2.156 € Werbungskosten
Wer profitiert von der Pendlerpauschale?
- Arbeitnehmer mit weiterem Arbeitsweg
- Teilzeitkräfte (anteilig)
- Selbstständige mit fester Betriebsstätte
- Auch Fahrgemeinschaften und Radfahrer können die Pauschale nutzen
Besonderheiten & Tipps
- Homeoffice-Tage werden nicht berücksichtigt
- Bei Wechsel der Arbeitsstätte: Entfernung für jede Strecke separat berechnen
- Steuererklärungspflicht: Pendlerpauschale wird als Werbungskosten in der Anlage N angegeben
- Bei sehr hohen Werbungskosten kann sich ein Fahrtenbuch lohnen
Pendlerpauschale und Steuerersparnis
Die Pauschale mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Je höher Ihr Steuersatz, desto größer die Ersparnis.
Key Takeaways
- Pendlerpauschale: 0,30 € pro km, ab 21. km 0,38 €
- Gilt für einfache Entfernung, unabhängig vom Verkehrsmittel
- Spart Steuern, besonders bei langen Arbeitswegen
